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Betriebsanlagenüberprüfung nach §82b GewO
Betriebsanlagen-überprüfung nach §82b GewO
In Österreich ist der Inhaber einer genehmigungspflichtigen, gewerblichen Betriebsanlage verpflichtet, sich nach dem § 82b der Gewerbeordnung, diese in regelmäßigen Zeitabständen zu prüfen oder überprüfen zu lassen. Die Zeitabstände für die wiederkehrende Prüfung beträgt generell 5 Jahre mit einigen Ausnahmen.
Überprüft wird, ob die Betriebsanlage:
- den Genehmigungsbescheiden entspricht
- den sonst für die Anlage geltenden gewerberechtlichen Vorschriften entspricht
- den gemäß §356b mit anzuwendenden Vorschriften entspricht
Ausnahmen zu der generellen Frist von 5 Jahren:
- Anlagen, die dem vereinfachten Genehmigungsverfahren nach §359b GewO 1994 unterzogen worden sind = 6 Jahre
- Wenn die Prüfung im Rahmen einer Umweltbetriebsprüfung bzw. nach ISO 14001 stattfindet = 3 Jahre
oder - Wenn im Genehmigungsbescheid andere Prüffristen angeführt wurden, gelten diese
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